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so geben wir die Naturgesetze (leges
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naturae) an.
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§. 7.
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Und wenn Jemand von einer ge-
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wissen Naturbegebenheit zeigt, daß
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sie so, und nicht anders, nach einem
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oder mehreren richtig erkannten |5
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Naturgesetzen erfolgen müsse, so
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Hierbey muß man sich freylich
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immer zuletzt auf gewisse Natur-
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gesetze berufen, von denen man
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weiter keinen Grund angeben, oder
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die man nicht weiter erklären kann;
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und man kann und muß mit dieser
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Art von Erklärung in der Natur-
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lehre zufrieden seyn, weil eine letzte
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Ursache der Naturbegebenheit an-
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zugeben Niemand vermögend ist.
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§. 8.
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Bisweilen weiß man aber nicht
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mit Gewißheit die Naturgesetze an-
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zugeben, nach welchen sich gewisse
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Naturbegebenheiten richten. Man
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nimmt alsdann an, sie geschehen
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auf diese oder jene Weise; das heißt,
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man macht eine Hypothese. Wenn
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eine Hypothese an sich nichts wi-
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dersprechendes, noch etwas, das ge-
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gen ausgemachte Wahrheiten, oder
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gegen völlig erwiesene Naturgesetze
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streitet, enthält, und dabey zur völ-
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ligen und ungezwungenen Erklä-
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rung der Naturbegebenheit dient, so
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ist es wahrscheinlich, doch noch
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nicht ganz gewiß, daß man in ihr
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den richtigen Weg, die Natur zu er-