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Einsicht nach die schicklichste und
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beste: behält man sie bey, so ist die
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Frage leicht zu entscheiden, ob die
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Naturgeschichte vor oder nach der
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allgemeinen Naturlehre erlernt wer-
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den müsse?
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§. 13.
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Die Naturgeschichte ((Chymie,
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Physiologie etc. L.) ausgenommen,
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welche ihrer Weitläuftigkeit wegen
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eine besondere Abhandlung ver-
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dient, ist die gesammte übrige
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Naturlehre der Gegenstand des
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gegenwärtigen Buches, in welchem
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die Lehren der allgemeinen Natur-
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lehre, der Geographie und der
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Astronomie kürzlich zusammenge-
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faßt und vorgetragen werden sollen:
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ohne daß jedoch die ängstliche
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Eintheilung in die drey genannten
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Wissenschaften beybehalten wird.
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§. 14.
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Demjenigen, der sich die Natur-
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lehre gründlich bekannt macht, bie-
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ten sich bey der sorgfältigen Unter-
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suchung der Natur von selbst ent-
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zü|9ckende Betrachtungen über die
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Absichten dar, die das höchste We-
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sen bey der gegenwärtigen Einrich-
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tung des Weltgebäudes hat: sie sind
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aber noch viel zu unvollständig, als
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daß sie sich in eine eigene Wissen-
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schaft, die man Teleologie nennen,
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und ebenfalls als einen besondern
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Theil der Naturlehre ansehen könn-
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te, zusammenfassen ließen.