Georg Christoph Lichtenberg

  • Start
  • Bände
  • Register
  • Suche
  • Hilfe
Seite 180

Band 1 - ...exemplar - Text und Marginalien - 5. Abschnitt: Hydrostatik

242004
242006
1
0
1 was der andere im Wasser verliert:
2 und das Gewicht des zweyten durch
3 das, was der erstere im Wasser ver-
4 liert; die Verhältniß dieser beiden
5 Producte ist die Verhältniß der
6 eigenthümlichen Gewichte beider
7 Körper.
8 §. 175.
9 Wenn man nun das Gewicht
10 eines Cubicfußes Wasser nach dem
11 171 §. gefunden hat, | 127so kann man
12 aus der Verhältniß des Gewichtes
13 desselben gegen flüssige und feste
14 Körper und dieser wieder unter sich
15 (§. 174), finden, wie schwer ein
16 Cubicfuß von verschiedenen Kör-
17 pern ist.
18 §. 176.
19 Um das eigenthümliche Gewicht
20 eines festen Körpers zu finden der
21 leichter ist als Wasser, dürfte man
22 nur wissen, wie groß der Theil
23 desselben ist, der sich in das Wasser
24 eintaucht; wie sich dieser Theil zum
25 Ganzen verhält, so verhält sich auch
26 das Gewicht des festen Körpers zum
27 Gewichte des Wassers (§. 167).
28 Allein da sich die Größe des ein-
29 getauchten Theiles nicht wohl mit
30 der gehörigen Genauigkeit ausmes-
31 sen läßt, so darf man nur einen
32 andern festen Körper damit verbin-
33 den, wodurch jener leichtere schwe-
34 rer wird als das Wasser, und als-
35 dann untersuchen, wie viel das gan-
36 ze Zusammengesetzte am Gewichte
37 im Wasser verliert, woraus man

Textkritischer Kommentar

Textkritischer Kommentar (Randtext)

Anmerkungen

Anmerkungen

Herausgeberkorrekturen am Drucktext

Marginalien zur sechsten Auflage

Anmerkungen von Lichtenberg

Registereinträge

0 242005 Sachregister ~ Gewicht ~ spezifisches (eigentümliches) ~ Bestimmung ~ bei festen Substanzen. 2930 1 180 19-37 1 Um das eigenthümliche Gewicht eines festen Körpers zu finden der leichter ist als Wasser, dürfte man nur wissen, wie groß der Theil desselben ist, der sich in das Wasser eintaucht; wie sich dieser Theil zum Ganzen verhält, so verhält sich auch das Gewicht des festen Körpers zum Gewichte des Wassers (§. 167). Allein da sich die Größe des ein- getauchten Theiles nicht wohl mit der gehörigen Genauigkeit ausmes- sen läßt, so darf man nur einen andern festen Körper damit verbin- den, wodurch jener leichtere schwe- rer wird als das Wasser, und als- dann untersuchen, wie viel das gan- ze Zusammengesetzte am Gewichte im Wasser verliert, woraus man siehe Gesamtregister.
0 242005 Sachregister ~ Gewicht ~ spezifisches (eigentümliches) ~ Normierung auf das des Wassers. 2935 1 180 9-17 Wenn man nun das Gewicht eines Cubicfußes Wasser nach dem 171 §. gefunden hat, | 127 so kann man aus der Verhältniß des Gewichtes desselben gegen flüssige und feste Körper und dieser wieder unter sich (§. 174), finden, wie schwer ein Cubicfuß von verschiedenen Kör- pern ist. siehe Gesamtregister.
0 242005 Sachregister ~ Gewicht ~ spezifisches (eigentümliches) ~ Vergleich bei festen Substanzen. 2937 1 180 1-7 1 was der andere im Wasser verliert: und das Gewicht des zweyten durch das, was der erstere im Wasser ver- liert; die Verhältniß dieser beiden Producte ist die Verhältniß der eigenthümlichen Gewichte beider Körper. siehe Gesamtregister.

Abbildungen

Digitalisate

< 0242005118001handschriftVNat_1N-8-00328_2_126.jpg126 N8° 00328, 126 >
024200511801101handschriftVNat_1N-8-00328_2_127.jpg127 N8° 00328, 127
Vorherige Seite Gehe zu
Seite
Nächste Seite
  • Impressum
  • Akademie der Wissenschaften zu Göttingen