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dem Fuße gezogen und bewegt wer-
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den.
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182§. 222.
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Die Luft kann aber vermittelst
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der Luftpumpe nie gänzlich aus
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einem Gefäße oder unter der Glok-
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ke weggenommen werden. Gesetzt
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der Raum unter der Glocke sey der
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innern Höhlung der Luftpumpe
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gleich, so wird bey jedem Zuge die
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Hälfte von der Luft weggenommen,
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die vor diesem Zuge unter der Glok-
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ke war, folglich bey dem ersten Zu-
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ge die Hälfte, bey dem zweyten ein
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Viertheil, bey dem dritten ein Acht-
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theil, bey dem vierten ein Sechs-
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zehntheil u. s. w. derjenigen Luft
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weggenommen, die anfänglich die
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Glocke erfüllete: eben so viel aber
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wie bey dem letzten Zuge wegge-
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nommen worden ist, bleibt immer
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unter der Glocke, und nach noch so
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vielen Zügen immer also doch et-
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was Luft. Wäre die Luftpumpe nach
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Verhältniß der Glocke kleiner, z. B.
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ihre Höhlung nur ein Drittheil der
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Hölung der Glocke, so würde nach
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vier Zügen noch
der ersten Luft,

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also mehr als vorher unter der
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Glocke bleiben. Unter einer größern
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Glocke oder durch eine kleinere
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Luftpumpe, wird daher die Luft
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langsamer verdünnt als unter einer
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kleinern Glocke oder durch eine
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größere Luftpumpe; niemals aber
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kann die Luft vermittelst einer Luft-
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pumpe gänzlich darunter wegge-
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nommen werden: noch weniger
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Ueberhaupt wenn das
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Volumen der Glocke = a
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und des Stiefels und des
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Rohrwercks = b ist, so ist
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nach dem ersten Stempel-
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zug die Verdünnung

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nach dem 2ten
dem

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3ten
und nten


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oder
welches [sich]

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mit Log. leicht berechnen
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läßt.
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Dieses ist falsch und nur
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wahr wenn die Lufftpum-
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pe
der Glocke ist. Es

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muß
heißen.

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Er wolte sagen
der

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Höhlung der Glocke und
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der Lufftpumpe zusam-
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men genommen.