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sich hinter einer erhobenen Linse
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von einem Gegenstande nicht ein
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Bild sammeln müsse, wie vorher
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(§. 354) erwiesen wurde, ehe wir
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die Ungleichartigkeit des Lichtes
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kannten; sondern so viel Bilder, als
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einfache Arten von Licht in dem
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zusammengesetzten enthalten sind.
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Und zwar muß das Bild vom rothen
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Lichte am weitesten hinter die Linse
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fallen, da dieses Licht am wenigsten
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gebrochen wird; das violete Bild
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aber muß am nächsten nach dem
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Glase zu liegen, da das violete Licht
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am stärksten gebrochen wird. Dieß
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nennt man die Abweichung der
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Strahlen wegen der Farben (aberra-
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tio ob diversam refrangibilitatem).
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§. 372.
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Das Bild einer Sache hinter einer
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erhobenen Linse muß eben daher
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eine gewisse Undeutlichkeit bekom-
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men. ab 76 Fig. sey das violete Bild
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einer Linie, die vor der Linse AB
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steht, cd das rothe Bild von eben
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der Linie, so wird man nir|301gends ein
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völlig deutliches Bild davon auf-
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fangen können. In ab z. B. sind die
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Strahlen, welche das Bild cd aus-
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machen sollen, noch nicht in eins
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zusammengeflossen; das violete Bild
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ab wird also mit rothen Strahlen
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und mit Strahlen der übrigen Far-
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ben durchschnitten, die aber ganz
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andern Puncten des Gegenstandes
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zugehören, und daher in ihrer Ver-
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mischung unmöglich ein deutliches
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Bild ausmachen können.