Georg Christoph Lichtenberg

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Seite 510

Band 1 - ...ext und Marginalien - 9. Abschnitt: Von der Wärme und Kälte

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1 Maaß des kochenden für die Einheit
2 an und setzt die Menge des zuzugie-
3 ßenden kältern nach eben dem Maas
4 = x, so ist nach dem vorhergehenden
5 Bild im Text und x = 2, das heißt
6 um Wasser von 112 Graden aus den
7 erwähnten Wassern zu mischen, muß
8 ich zu 1 Theil des kochenden 2 Theile
9 des andern gießen. | 406Auch ist daher
10 Bild im Text nach obigem = 112 die
11 Probe lezterer Rechnung.
12 §. 494.h.
13 So lange die gemischten Körper gleich-
14 artig sind, wird diese Regel allezeit
15 anwendbar seyn, gesetzt auch sie
16 wären nicht flüssig, wenn man sie nur
17 durch pulverisiren, zerfeilen etc. zu
18 einer zweckmäßigen Mischung fähig
19 macht. Sind sie hingegen nicht gleich-
20 artig, so verhält sich die Sache mei-
21 stens anders, und weil im lezten Falle
22 nicht immer eine eigentliche Mi-
23 schung statt findet, als z. B. wenn
24 Wasser mit Oel oder Quecksilber,
25 oder Metallstaub verbunden wird, so
26 pflegt man sie wenigstens alsdann als
27 für diese Absicht gemischt anzusehen,
28 wenn beide Körper gleiche Tempera-
29 tur zeigen, d. i. das Thermometer in
30 beiden Körpern gleich hoch steht.
31 §. 494.i.
32 Nimmt man, alles übrige gleich gesetzt,
33 wie in (§. 494.f.) statt des eiskalten
34 Wassers, eiskaltes Quecksilber, so ist
35 die Temperatur des Gemisches nach
36 (§. 494.h.) verstanden, nicht mehr
37 122°, sondern 140°. Das ist, ein
38 Quartier eiskaltes Quecksilber ent-
39 zieht dem siedenden Wasser weniger
40 Hitze, als ein Quartier eiskaltes
41 Wasser. Sucht man, wie viel eißkaltes
42 Wasser man zu dem Quartier des

Textkritischer Kommentar

Textkritischer Kommentar (Randtext)

Anmerkungen

Anmerkungen

Herausgeberkorrekturen am Drucktext

510 510,28 – 29   Temperatur]
510Temperaur
herausgeber 240838
793161 242332 1

Marginalien zur sechsten Auflage

Anmerkungen von Lichtenberg

Registereinträge

0 242332 Sachregister ~ Wärme ~ freie (sensible) ~ Mischungsregeln. 4781 1 510 1-11 lichtenberg Maaß des kochenden für die Einheit an und setzt die Menge des zuzugie- ßenden kältern nach eben dem Maas =   x , so ist nach dem vorhergehenden und x   =  2, das heißt um Wasser von 112 Graden aus den erwähnten Wassern zu mischen, muß ich zu 1 Theil des kochenden 2 Theile des andern gießen. | 406 Auch ist daher nach obigem =  112 die Probe lezterer Rechnung. siehe Gesamtregister.
0 242332 Sachregister ~ Wärme ~ freie (sensible) ~ Mischung verschiedener Stoffe. 23544 1 510 13-30 lichtenberg So lange die gemischten Körper gleich- artig sind, wird diese Regel allezeit anwendbar seyn, gesetzt auch sie wären nicht flüssig, wenn man sie nur durch pulverisiren, zerfeilen etc. zu einer zweckmäßigen Mischung fähig macht. Sind sie hingegen nicht gleich- artig, so verhält sich die Sache mei- stens anders, und weil im lezten Falle nicht immer eine eigentliche Mi- schung statt findet, als z. B. wenn Wasser mit Oel oder Quecksilber, oder Metallstaub verbunden wird, so pflegt man sie wenigstens alsdann als für diese Absicht gemischt anzusehen, wenn beide Körper gleiche Tempera- tur zeigen, d. i. das Thermometer in beiden Körpern gleich hoch steht. siehe Gesamtregister.
0 242332 Sachregister ~ Wärme ~ spezifische ~ Berechnung. 23490 1 510 32-42 lichtenberg 1 Nimmt man, alles übrige gleich gesetzt, wie in (§. 494.f.) statt des eiskalten Wassers, eiskaltes Quecksilber, so ist die Temperatur des Gemisches nach (§. 494.h.) verstanden, nicht mehr 122°, sondern 140°. Das ist, ein Quartier eiskaltes Quecksilber ent- zieht dem siedenden Wasser weniger Hitze, als ein Quartier eiskaltes Wasser. Sucht man, wie viel eißkaltes Wasser man zu dem Quartier des siehe Gesamtregister.
0 242332 Sachregister ~ Wärme ~ Theorie ~ Crawfords. 4802 1 510 1-42 lichtenberg 1 1 Maaß des kochenden für die Einheit an und setzt die Menge des zuzugie- ßenden kältern nach eben dem Maas =   x , so ist nach dem vorhergehenden und x   =  2, das heißt um Wasser von 112 Graden aus den erwähnten Wassern zu mischen, muß ich zu 1 Theil des kochenden 2 Theile des andern gießen. | 406 Auch ist daher nach obigem =  112 die Probe lezterer Rechnung. §. 494.h. So lange die gemischten Körper gleich- artig sind, wird diese Regel allezeit anwendbar seyn, gesetzt auch sie wären nicht flüssig, wenn man sie nur durch pulverisiren, zerfeilen etc. zu einer zweckmäßigen Mischung fähig macht. Sind sie hingegen nicht gleich- artig, so verhält sich die Sache mei- stens anders, und weil im lezten Falle nicht immer eine eigentliche Mi- schung statt findet, als z. B. wenn Wasser mit Oel oder Quecksilber, oder Metallstaub verbunden wird, so pflegt man sie wenigstens alsdann als für diese Absicht gemischt anzusehen, wenn beide Körper gleiche Tempera- tur zeigen, d. i. das Thermometer in beiden Körpern gleich hoch steht. §. 494.i. Nimmt man, alles übrige gleich gesetzt, wie in (§. 494.f.) statt des eiskalten Wassers, eiskaltes Quecksilber, so ist die Temperatur des Gemisches nach (§. 494.h.) verstanden, nicht mehr 122°, sondern 140°. Das ist, ein Quartier eiskaltes Quecksilber ent- zieht dem siedenden Wasser weniger Hitze, als ein Quartier eiskaltes Wasser. Sucht man, wie viel eißkaltes Wasser man zu dem Quartier des siehe Gesamtregister.

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