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Maaß des kochenden für die Einheit
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an und setzt die Menge des zuzugie-
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ßenden kältern nach eben dem Maas
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= x, so ist nach dem vorhergehenden
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und x = 2, das heißt

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um Wasser von 112 Graden aus den
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erwähnten Wassern zu mischen, muß
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ich zu 1 Theil des kochenden 2 Theile
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des andern gießen. | 406Auch ist daher
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nach obigem = 112 die

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Probe lezterer Rechnung.
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§. 494.h.
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So lange die gemischten Körper gleich-
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artig sind, wird diese Regel allezeit
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anwendbar seyn, gesetzt auch sie
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wären nicht flüssig, wenn man sie nur
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durch pulverisiren, zerfeilen etc. zu
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einer zweckmäßigen Mischung fähig
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macht. Sind sie hingegen nicht gleich-
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artig, so verhält sich die Sache mei-
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stens anders, und weil im lezten Falle
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nicht immer eine eigentliche Mi-
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schung statt findet, als z. B. wenn
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Wasser mit Oel oder Quecksilber,
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oder Metallstaub verbunden wird, so
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pflegt man sie wenigstens alsdann als
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für diese Absicht gemischt anzusehen,
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wenn beide Körper gleiche Tempera-
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beiden Körpern gleich hoch steht.
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§. 494.i.
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Nimmt man, alles übrige gleich gesetzt,
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wie in (§. 494.f.) statt des eiskalten
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Wassers, eiskaltes Quecksilber, so ist
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die Temperatur des Gemisches nach
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(§. 494.h.) verstanden, nicht mehr
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122°, sondern 140°. Das ist, ein
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Quartier eiskaltes Quecksilber ent-
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zieht dem siedenden Wasser weniger
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Hitze, als ein Quartier eiskaltes
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Wasser. Sucht man, wie viel eißkaltes
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Wasser man zu dem Quartier des