Georg Christoph Lichtenberg

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Seite 327

Band 2 - Teil II - Von der Luft

VII. Von der Luft. §. 277.
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1net. Man nennt ihn einen Klang. Er unterscheidet sich von dem
2Geräusche dadurch, daß er durch gleichartige (gleich geschwinde)
3Schwingungen, die durch das Gehör oder durch andere Mittel
4bestimmbar sind, hervorgebracht wird. (§. 264.)
5§. 281.
6Klingende Körper.
7Nicht nur die Saiten, sondern noch viele andere Körper bringen
8einen Klang hervor. Man nennt sie klingende Körper. Chladni
9theilte sie in drey Klassen ein. Sie sind:
101. für sich biegsam, aber durch Spannung elastisch; fadenför-292
11mige Körper dieser Art sind Saiten; membranenförmige sind
12Pauken- und Trommelfelle.
132. ausdehnbar flüßig und durch Druck elastisch, wie die Luft,
14welche in den Blasinstrumenten der klingenden Körper ist.
153. steif, und für sich elastisch, deren es zweyerley Gattungen gibt;
16an der einen sind die Schwingungen linearisch, dergleichen
17gerade Stäbe, Gabeln, Ringe und andere, hauptsächlich nach
18der Länge ausgedehnte Körper wahrnehmen lassen; an der
19andern geschehen die Schwingungen nach gekrümmten Flä-
20chen, wie an Scheiben, Glocken, Gefäßen, u.d.gl.
21§. 282.
22Allgemeine Schwingungsgesetze der Saiten.
23Die Schwingungsgesetze der Saiten sind um so wichtiger, da von
24den Saiten nicht | nur ein so vorzüglicher Gebrauch gemacht293
25wird, sondern auch alle übrigen klingenden Körper sich gleichsam
26als Saiten gedenken lassen. Es richtet sich aber die Anzahl der
27Schwingungen einer Saite nach ihrer Länge, nach ihrer Spannung
28und nach ihrer Dicke, und das allgemeine Gesetz derselben wird
29durch folgende Formel ausgedrückt:
30V =SL · P, wo
31Vdie Schwingung der Saite
32Ldie Länge der Saite
33Pdas Gewicht der Saite, und
34Sdie Spannung der Saite bedeutet.

Textkritischer Kommentar

Textkritischer Kommentar (Randtext)

Anmerkungen

Anmerkungen

Herausgeberkorrekturen am Drucktext

Marginalien zur sechsten Auflage

Anmerkungen von Lichtenberg

Registereinträge

0 243877 Personenregister ~ Chladni, Ernst Florens Friedrich ~ Schall und Musik ~ klingende Körper. 22682 2 327 8 kapitalis Chladni siehe Gesamtregister.
0 243877 Sachregister ~ Klang ~ Abgrenzung vom Schall. 3215 2 327 1-4 1 net. Man nennt ihn einen Klang . Er unterscheidet sich von dem Geräusche dadurch, daß er durch gleichartige (gleich geschwinde) Schwingungen, die durch das Gehör oder durch andere Mittel bestimmbar sind, hervorgebracht wird. (§. 264.) siehe Gesamtregister.
0 243877 Sachregister ~ Körper ~ klingende. 22683 2 327 6 wichtig Klingende Körper. siehe Gesamtregister.
0 243877 Sachregister ~ Saite ~ erzeugt Klang. 4185 2 327 11 Saiten siehe Gesamtregister.
0 243877 Sachregister ~ Saite ~ Schwingung ~ Anzahl. 4188 2 327 26-27 Anzahl der Schwingungen siehe Gesamtregister.
0 243877 Sachregister ~ Saite ~ Schwingung ~ Gesetze. 22638 2 327 22 wichtig Allgemeine Schwingungsgesetze der Saiten. siehe Gesamtregister.
0 243877 Sachregister ~ Blasinstrumente ~ Schwingung der Luftsäule. 22663 2 327 13-14 die Luft, welche in den Blasinstrumenten der klingenden Körper siehe Gesamtregister.
0 243877 Sachregister ~ Glocke ~ erzeugt Klang. 3135 2 327 20 Glocken siehe Gesamtregister.
1453228318607

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