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Ein Guckkasten mit 5. oder 6. Prospekten.[3 Rthl]190
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Zeugnis: 13. November 1796 (Tgbr): „Guckkasten“.
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Überlieferung: 1812 (H1, p. 108, Inv.-Nr. O. 15), 1838: „auf dem Boden“,
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1849: „Ausschuss“; (Brouillon z. Ausschuß, H754, Bl. 92r): „verkauft“; 1854
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(Überlassung an die St. Johannis Pfarr-Schule; H757, Bl. 4v) in der Liste einer
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„Anzahl Stücke aus dem ‚Ausschuss‘ (Verzeichn. No. V.) welche vor dessen
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Veräusserung an den weil. Senator Apel dem Materialien Vorrath
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(Verzeichniss No IV.) einverleibt worden.“ und in der Empfangsbestätigung
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der Schul-Kommission von St. Johannis, 10. August 1854 (H757, Bl. 3v):
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„26. ein Gukkasten nebst Bildern“.
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Der Guckkasten funktioniert wie eine „Camera obscura portatilis“ (vgl.
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VNat 4, 430 [Anm. 53]), bei welcher der Beobachter durch die Objektivlinse
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einen an der Stelle der Mattscheibe befindlichen (beleuchteten) Kupferstich
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betrachtet. Guyot (Belustigungen 3, 1772, 58 – 60 und Tab. IX, Fig. 2) beschreibt
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den Guckkasten als: „Ein optisches Kästgen mit schief liegendem Spiegel. /
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Diese Arten von optischen Kästen sind bekannt, da sie in jedermanns Händen
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sich befinden: weil aber nicht alle, die solche zu ihrem Vergnügen verfertigen,
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die gehörige Vorsicht anwenden, um die beste Wirkung von denselbigen zu
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erhalten, so habe ich nicht für undienlich gehalten, hier die Beschreibung
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derselben beyzufügen. / Lasset euch einen Kasten C D E G (S. Tab. IX: Fig. 2.)
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verfertigen, der pyramidenförmig ist, dessen Basis F G ungefähr achtzehn Zoll
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breit, einen Schuh tief ist und hinaufwärts von H bis in D neun Zoll und von C
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nach H sechs Zoll hat. Dieser Kasten muß auf einer Seite nach seiner ganzen
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Breite aufgemacht werden können, und diese Oeffnung soll mit einem dünnen
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durchsichtigen Zeug bedecket werden, ausgenommen den untern Theil, wo man
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die gemalt Kupferstiche und Prospecten hineinschiebt und einen nach dem
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andern auf den Boden I G E F dieses Kastens legt. / Ueber und auf diesen Kasten
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