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*195Ein regelmassig verjüngtes Model von einer Haubitze auf ihrer
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Lavete
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Herstellung: Abraham Doprun [?], Hanau [?], 2. Hälfte 17. Jh. ?
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Sammlung: Städtisches Museum Göttingen, Inv.-Nr. 1890/22.
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Maße: Länge des Rohrs 20,5 cm, Kaliber 2,8 cm; Gesamtlänge ohne Protzwagen
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52 cm, mit Protzwagen 66 cm; Spurweite der Räder der Lafette 26,5 cm und
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des Protzwagens 29 cm.
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Material: Bronze, ziseliert (Geschützrohr); mit grauer Ölfarbe gestrichenes
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Holz, aus Eisen geschmiedete und mit Asphaltlack beschichtete Beschläge
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(Lafette und Protzwagen).
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Bezeichnung: auf dem Holm der Lafette und auf der Deichsel des Protzwagen
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jeweils groß mit Tusche „19.“; rez. Inv.-Nr.
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Zeugnis: vgl. bei Uff.-Nr. 194.
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Überlieferung: 1799 (Q2): „Obr[ist]L[ieutenant] M[üller]“; 1812 (H1, p. 102,
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Inv.-Nr. P. 59) mit dem Zusatz: „(Uff.)“, 1838: „in den untern Räumen des
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Cabinets“, 1839 [?] Änderung der Inv.-Nr.: „P. 58“, 1849: „Weber“; (Inv.
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Exp.-Physik; H3, Bl. 3v, Inv.-Nr. 19), dabei Vermerk mit Bleistift (1866,
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Kohlrausch ?): „Vorrath.“; 23. Oktober 1890 (Städt. Museum, Eingangsbuch
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1, 1889 – 1901, p. 61) „[lfd. Nr.] 398 [Inv.-Nr.] 1890/22 Kleine Kanone
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(Spielzeug). 398 […] Eigenthum der Familie Rumann. 398 […] später
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geschenkt“.
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Wie die Kanonen und die Mörser hatte auch die Haubitzen glatte, d.h. nicht
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gezogene Läufe. Belidor (Kriegs-Lexicon 1765, 115) zufolge sind „Haubitzen,
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Mortier Canons, […] ein grobes Geschütze, welche eine [Pulver-]Kammer wie
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die Mörser haben, ihr Lauf ist länger, als der Mörser, jedoch etwas kürzer als der
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Kammerstücken. Sie sind von den Neuern anstatt der Kammerstücke erfunden
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worden, und werden dannenhero, wie jene gebrauchet, große steinerne Kugeln
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und Hagel, oder Kartetschen, ingleichen besondere Granaten, und in Summa, alle
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diejenigen Ernst-Feuerwerke, welche man sonst pflegt aus den Mörsern zu
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werfen, daraus zu schießen. Die Länge einer Haubitze ist 4 1/2. bis 6. Caliber und
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schießet bis 30. Pfund Steine.“
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Müller (Encyklopädie 1, 1796, 104) gibt folgende Beschreibung: „Man theilt
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die Haubitzen, wie die Mörser, in 3 Haupttheile, und diese haben, wie die
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übrigen, mit den Theilen der Mörser, gleiche Benennung. Die Länge der
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Haubitzen wird ohngefähr der Länge des Arms eines Mannes gleich genommen.
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Darnach bekommt die 7 pfündige etwa 4 1/2 Caliber bis zur Cammer, und wird
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überhaupt 6 Caliber lang; die 30 pfündige hat bis zur Kammer ohngefähr 3
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Caliber. Die Materie,