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gen vorgenommen sind, in dem Inventar aber, welches sich ganz in
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dem Zustande findet, wie es 1831 revidirt worden, in Beziehung auf
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die neue Einrichtung sich keine Notiz findet, auch mehrere Stücke
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nicht mit den im Inventar genannten Nummern versehen sind.“ Die
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Übergabe an Ulrich könne nicht ohne Mitwirkung Webers
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stattfinden, der sich derzeit auf einer Reise nach England befände,
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jedoch habe Ulrich die Schlüssel und das Amt der Aufsicht vorläufig
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Nach seiner Rückkehr machte Weber die erforderlichen Mittei-
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lungen, so daß im September und Oktober 1838 eine gründliche
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Revision der Sammlung stattfinden konnte. Die dabei vorgefundenen
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Objekte wurden in drei Kategorien unterteilt: 1. die mit Inventar-
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nummern versehenen Instrumente, 2. mehr oder weniger unspezi-
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fisches, meist nicht mit Nummern versehenes Verbrauchsmaterial,
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das Weber im Katalog mit dem Vermerk „zum Vorrath“ versehen
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hatte, und 3. die während Webers Amtszeit angeschafften Instru-
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mente, die auf S. 222 f. des Katalogs (H1) als „Nachtrag“ verzeichnet
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waren. Wichtig für die Deutung der im Katalog bei dieser Revision
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(mit grüner Tinte) angebrachten Zeichen ist folgender Abschnitt aus
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dem Bericht: „I. In Ansehung der vorgefundenen Sachen, sind / 1,
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Diejenigen, welche mit den im Catalog bemerkten Nummern
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versehen waren oder über deren Identität kein Zweifel Statt fand, in
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dem Katalog am Rande mit den Zeichen v. v'. v". versehen worden
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und wird in Ansehung der Verschiedenheit dieser Zeichen bemerkt,
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daß solche zur Erleichterung des Wiederauffindens der Sachen in den
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verschiedenen Localen, wo sie sich befanden - nämlich in den untern
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Räumen des Cabinets (v), auf dem Boden (v') und in dem
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Concilienhause (v"), beygefügt worden sind.“ Am Ende des Berichts
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mit ihren Inventarnummern aufgeführt, und zwar getrennt in: 1.
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bereits bei der Revision 1831 unbrauchbare ("repos. 2") und im
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Katalog gestrichene, 2. von Weber zu anderen Zwecken verwendete,
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3. verbrauchte, 4. überwiegend nicht mehr auffindbare, von Weber im
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Katalog als untauglich bezeichnete, 5. einige noch brauchbare, aber
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ohne Nachweis vermißte Instrumente. Unter diesen Umständen
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zeichnete Ulrich für die Übernahme der „sub no I genannten", d.h. der
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vorgefunde-