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§. 613.
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Weil man aber das Jahr nur zu
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365 Tagen annahm, das doch wirk-
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lich beynahe noch sechs Stunden
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darüber beträgt, so mußten nach
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mehreren Jahren ganz andere Jahrs-
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zeiten auf einen gewissen Tag des
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Jahres fallen als vorher geschahe,
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und daraus nothwendig große
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Unbequemlichkeiten im gemeinen
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Leben entstehen. Julius Cäsar ord-
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nete daher die von ihm sogenannte
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julianische Einrichtung des Jahres
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an, nach welcher jedes Mal das
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vierte Jahr einen Tag mehr, in allem
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366 Tage, bekömmt. Dieser hinzu-
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gesetzte Tag wird zwischen den 23
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und 24sten Februar eingeschaltet
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und heißt der Schalttag (dies inter-
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calaris), ein solches verlängertes Jahr
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aber ein Schaltjahr (annus bissexti-
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lis).
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§. 614.
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Da aber solchergestalt vier julia-
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nische Jahre 1461 Tage lang sind,
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da vier wahre Jahre nur 1460 Tage
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23 Stunden 15 Minuten betragen,
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oder da immer 128 julianische
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Jahre um einen Tag länger sind, als
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eben so viele | 548wahre Jahre: so blieb
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noch immer ein dem vorher er-
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wähnten ähnlicher obgleich nicht so
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großer Fehler, der sich aber doch in
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mehrern Jahren ansehnlich vergrö-
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ßern mußte. Im sechszehnten Jahr-
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hunderte wurde man aufmerksamer
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darauf, und der Pabst Gregorius