Erstes Bändchen.
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1§. 184 – 188.
2Haarröhrchen (Tubuli capillares).
3Die Lehre von den Haarröhrchen ist eine der allerwichtigsten
4in der ganzen Physik. Man könnte vielleicht eher alles andere
5entbehren, wenn man nur angewandte Mathematik verstünde.
6– Der Erfinder davon ist Nikolaus Aggiumti, Mitstifter der
7Akademie del Cimento zu Florenz. Er starb am 6. Dezember
81635. Wir wollen zuerst das Phänomen näher kennen lernen, und
9dann die Theorie desselben erwägen.
10Ueber das Phänomen selbst ist Folgendes zu bemerken:
111. Wasser und ähnliche Fluida steigen in engen Glasröhren höher,489
12als es nach hydrostatischen Gesetzen geschehen sollte. Am
13besten stellt man die Versuche mit Wasser und mit Weingeist
14an. Man muß aber beyde vorher roth färben, um das Steigen
15desto leichter zu bemerken. (§. 185).
162. Nicht alle Fluida steigen in gleich weiten Haarröhrchen zu
17einerley Höhe hinauf. Z.B. Weingeist und Wasser. Es rührt
18dieß aber durchaus nicht von dem specifischen Gewichte der
19Fluidorum her. Der Terpentin-Geist = 0,792 steigt 1,35 Zoll
20hoch, und konzentrirte Vitriolsäure mit gleicher Quantität
21Wasser verdünnt = 1,203 steigt 2,70 Zoll hoch. Und wie-
22derum Quecksilber steigt | gar nicht in den Haarröhrchen; ja490
23es dringt in dieselbe nicht einmahl ein. (§. 187.) – Will man
24in dieser Hinsicht Versuche anstellen, so ist es am besten, man
25bricht ein ganzes Haarröhrchen entzwey, und gebraucht dann
26die beyden Fragmente, denn unter verschiedenen Haarröhr-
27chen dürfte es äußerst schwer seyn, zwey zu finden, deren Boh-
28rung vollkommen gleich wäre. Aber auch die eben erwähnten
29Fragmente muß man in dieser Hinsicht vorher wohl prüfen,
30weil sich die Bohrung so manches Haarröhrchens nicht gleich
31bleibt, sondern conisch endet.
323. Die Höhen des Wassers in den Haarröhrchen verhalten sich
33verkehrt wie die Durchmesser der Haarröhrchen. – Weit-
34brecht hat gefunden, daß in einem Haarröhrchen, welche12
35Linie zum Durchmesser hatte, | das Wasser 1 Zoll hoch stieg.491
36Hieraus ergab sich dann folgendes Gesetz: