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Überlieferung: 1812 (H1, p. 160): „E. 91. Eine electrische Lampe ganz von
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Glas ohne Electrophor.“, 1831: „repos. 1. [= bey den Vorlesungen nicht
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gebraucht (…), indessen doch aufzubewahren]“, 1838: „auf dem Boden“,
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1849: „Ausschuss“.
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Vgl. VNat 4, 736 (in Anm. 479). Die Lampe ist bereits bei Nr. 289 erwähnt
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worden. Den Umgang mit der Lampe hat de Rogier (vgl. die Zeugnisse)
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eingehend beschrieben. Zu einer späteren elektrischen Lampe vgl. Nr. 415.
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p. 460. §. 538 f.)Eine Zinnplatte auf einen gläsernen Fuß, nebst 313
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einer Glasscheibe dazwischen, sowohl die Theorie der Leidenschen
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Flasche als des Elektrophors zu erläutern.[1 Rthl]
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Überlieferung: 1812 (H1, p. 156): „E. 67. eine durch Glas isolirte Zinnplatte,
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nebst einer andern mit gläsernem Stiel. Zwischen beyden Platten eine runde
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Glastafel. Eine Vorrichtung zur Theorie der Leidener Flasche gehörig, um zu
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zeigen, wie sich die Belegungen positiv oder negativ verhalten. M. s. Fig 35
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meines Lehrbuchs der Physik u. s. w. (M)“, 1838: „auf dem Boden“, 1849:
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„Weber“; (Inv. Exp.-Physik; H3, Bl. 9r): „145. Ein Condensator von
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Zinnplatten“, dabei Vermerk mit Bleistift (1866 Kohlrausch ?): „127.“
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Mayers (Anfangsgründe 1812, 443 u. Taf. II, Fig. 35) Beschreibung zufolge
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handelte es sich um eine „Glastafel E F, von etwa 1 Schuh im Durchmesser,
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zwischen zwey Zinnplatten A B, C D von etwa 8 Zoll im Durchmesser, auf deren
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Mitte hohe mit Siegellack überzogene Stengelgläser aufgeküttet sind“. Wurde die
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Zinnplatte A B elektrisch positiv geladen und dann an dem isolierenden Glasstiel
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abgehoben, war keine Ladung an C D nachweisbar. Wenn jedoch A B elektrisch
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positiv geladen war und der Experimentator, indem er C D mit dem Finger
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berührte, einen Potentialausgleich herstellte, hatte C D nach dem Abheben von
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A B eine negative elektrische Ladung.
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Zum Rest eines Stengelglases, der bei dieser Vorrichtung vielleicht
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Verwendung gefunden hat, vgl. Uff.-Nr. 226, und zu weiteren zwei runden
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Zinnplatten für elektrische Versuche vgl. Nr. 417.