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zu der gesambten posterität, so viele deren sich auff die Studia legen
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denen v. Bülow hinsichtlich der Art, seinen Willen zu verwirklichen,
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freie Hand gelassen hatte, übergaben die Bibliothek und die Instru-
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mente der Universität Göttingen. Sie knüpften mehrere Bedingungen
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an die Schenkung, u.a., daß den in Göttingen studierenden Nach-
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beschriebenen Instrumente, langte im Herbst 1735 in Göttingen an.
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Weil zu dieser Zeit noch keine entsprechenden Vorkehrungen getrof
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fen waren, ging die Regierung auf das Angebot Segners ein, die