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so ernst, daß er seine Lebenspartnerin und Mutter seiner Kinder, um
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sie zu legitimieren, am 5. Oktober 1789 heiratete. Lichtenberg zöger-
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te, den Leibrentenvertrag zu unterschreiben, durch den im Falle
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seines bald eintretenden Todes für Frau und Kinder von der
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Sammlung nicht mehr als der Anspruch auf die erste Rentenzahlung
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in Höhe von 200 Reichstalern geblieben wäre. Da wandte Heyne „alle
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mögliche Mittel und Gründe an, ihn [Lichtenberg] zur Vollziehung zu
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überreden; ich machte ihm auch die sichere Hoffnung, daß Sr.
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Königl. Majt, unser allergnädigster Herr, bey einem möglichen
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Sterbefall nach allerhöchstdero Großmuth und Billigkeit gegen seine
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Erben handeln würde; Er wankte von jeder Stunde zur andern, die
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Anfälle kamen immer wieder; endlich heute, wenig Stunden vor dem
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neuen hefftigen Anfall, hat es geglückt, seine Unterschrift zu erhal-
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ten. Noch nie habe ich eine solche Freude gehabt, einen gnädigen
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Auftrag glücklich auszurichten, als den gegenwärtigen, da ich hiebey
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Lichtenberg überstand die Krise und bezog die Leibrente zehn
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Februar 1799 wandte sich seine Witwe mit einem Gesuch an das
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Geheime Rats-Kollegium: „da mein Mann die stipulirte Leibrente
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noch nicht einmal zehn Jahre gezogen hat, so ist dadurch der vor-
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handen[e] Instrumenten-Apparat nicht einmal zur Hälfte bezahlt.
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Unter diesen Umständen glaube ich nicht zu viel zu bitten, wenn ich
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Ew. Excellenzen Gerechtigkeit und Gnade anflehe, entweder die
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Fortdauer der erwähnten Leibrente oder eine dieser ähnliche Pension
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mir und meinen Kindern, bis das jüngste das achtzehnte Jahr erreicht
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haben wird, auch im Fall ich selbst früher versterben sollte, gnädigst
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Bitte der Witwe wurde erfüllt und die Leibrente weiter gezahlt, selbst
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als durch eine vermutlich in diesem Zusammenhang veranlaßte sach-