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Celebrität und einen Platz unter den verdientesten Physikern aller
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Zeiten verschafft haben, in die Hände eines Neulings übergehen
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sollte, der weder öffentlich, noch in dem vorhin erwähnten Examen
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sich an der Ablehnung nichts geändert. Gauß war der Ansicht, daß
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das Kabinett auch für eine kurze Zeit nicht Himly anvertraut werden
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dürfe und erinnerte sich, „daß HE. Prof. Weber nach seiner Herkunft
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sich vielfach über den Zustand beklagt hat, in welchem so vieles im
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physikalischen Kabinet in der Zwischenverwaltung nach Mayers
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Tode gekommen war, und doch war der verstorbene Prof. Schmidt
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ein ganz anderer Mann als der Doctor Himly, und die Menge feiner
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Apparate, die in den unrechten Händen landen können [ist] im Jahr
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1838 viel bedeutender als im Jahr 1831.“ Wenn schon Weber die
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Aufsicht über das Kabinett nicht fortsetzen dürfe, dann solle sie bis
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zur Wiederbesetzung interimistisch am besten Ulrich übertragen
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Physikalischen Kabinett befindliche Apparate seien, „auf dem Weg
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wissenschaftlicher Forschung entstanden, und es [sei] nicht zu
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erwarten, das Jemand, dem die hinreichende Vorbereitung, solchen
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Forschungen zu folgen, abgeht, das Wesen dieser Apparate erkennen,
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noch dieselben so benutzen kann, daß sie nicht während der
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Benutzung der größten Gefahr zerstört zu werden, Preiß gegeben
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würden.“ Ulrich war, auch mit Rücksicht auf seinen Freund Weber,
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übertrug das Kuratorium Ulrich diese Aufgabe und beauftragte das
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Universitätsgericht, die Sammlung anhand des 1831 revidierten
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Von einem ersten Treffen mit Ulrich im Physikalischen Kabinett
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berichtete der seitens des Universitätsgerichts beteiligte Oesterley,
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„daß, sowohl in Ansehung der Räume als der Aufstellung der
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einzelnen Stücke des Apparats, seit der im Jahr 1831 erfolgten
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Uebergabe des Cabinets an den Professor Weber, sehr bedeutende
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Veränderun-