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bei der 1831 durchgeführten Revision folgerte Oesterley, „daß vor
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einer etwaigen ferneren Ueberweisung, die Aufstellung eines neuen
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hinsichtlich der Sachgruppen nach dem Vorbild des Mayerschen
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Katalogs (H1) aufgestellt werden und drei Abteilungen haben: 1. die
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derzeit in Benutzung befindlichen und die aus historischen Gründen
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aufbewahrten Instrumente, die mit Inventarnummern versehen,
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übersichtlich und leicht zugänglich in den Räumen des Kabinetts
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aufbewahrt werden sollten; 2. die unspezifischen Instrumente, dem
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Verbrauch unterliegende Glaswaren und andere Materialien, die ohne
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Nummern und ohne konkrete Mengenangaben aufgeführt werden
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sollten. Die 3. Abteilung sollte enthalten, was von dem vorhandenen
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Ausschuß eventuell noch für Reparaturen zu verwenden und deshalb
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Absonderung des Ausschusses und seiner Verwahrung „behuf
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Anordnung neuer physicalischer Vorrichtungen oder zu Reparaturen
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mer oder in verfügbaren Räumen des Konzilienhauses nachdrücklich
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zu, behielt sich aber einen Entschluß zur Neukatalogisierung des
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Bestandes vor. Modelle, darunter das einer Dampfmaschine, die
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Ulrich gern in die Modellkammer übernommen hätte, sollten vorerst
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im Bestand des Kabinetts bleiben; zugestimmt wurde aber Ulrichs
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Vorschlag, daß die „zur practischen Geometrie gehörenden Instru-
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mente in die Sammlung der mathematischen Instrumente abgeliefert
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Kuratoriums, blieb aber bei aller Loyalität auch dem befreundeten
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Kollegen Weber verpflichtet und ermöglichte ihm auf eigene
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Verantwortung, bis zum Ende 1838 Instrumente und Materialien zur