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verhältnismäßig zeitaufwendigen Dienst als Vorlesungsgehilfe und
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Unteraufseher und schlug an seiner Stelle einen seiner Angestellten,
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Übergangszeit nach Mayers Tod noch in seinem Amt und hat auch
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noch als „Unteraufseher“ an der Revision anläßlich der Übernahme
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Bei Erneuerung seines Antrags im Oktober 1831 bat Apel nur um
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die Entlassung aus der Funktion des Vorlesungsassistenten unter
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ken gegen die Trennung der Funktionen des Unteraufsehers und des
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Christian Lentzner
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mit dem Titel „Aufwärter“ umgewandelt und dem von ihm vorge
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Pflichten des Aufwärters gingen einerseits über diejenigen des
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früheren Unteraufsehers hinaus, indem vom Aufwärter die kostenlose
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Ausführung kleiner Reparaturen gefordert wurde; andererseits
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wurden ihm nur die Schlüssel für die Vorräume, nicht aber für das
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Physi-