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kalische Kabinett selbst anvertraut. Außerdem enthielt die Instruktion
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eine Klausel, der zufolge dem Aufwärter jederzeit und ohne Angabe
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Mit dem aus der Universitätskasse gezahlten Jahresgehalt von 50
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Reichstalern konnte Lentzner seine Familie nicht erhalten. Weil die
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Tätigkeit am Physikalischen Kabinet keine Zeit für einen einträg-
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lichen Nebenerwerb ließ, zahlte Weber, um nicht auf Lentzners be-
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währte Dienste verzichten zu müssen, aus eigenen Mitteln an seinen
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Aufwärter regelmäßig so viel, daß dieser ein wöchentliches Einkom-
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men von 2 1/2 Reichstalern hatte. Diese Zahlungen setzte Weber auch
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„nach dem Gewaltstreiche vom 14ten December 1837“, seiner Ent-
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lassung aus dem Staatsdienst, fort, um die „dringende Noth“
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Aufsicht über das Kabinett durch Ulrich wurde Lentzner noch das
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aber auch darüber hinaus noch für das Physikalische Kabinett, „mit
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dessen innerer Einrichtung er genau bekannt war", unverzichtbar
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blieb, konnte er keine andere Erwerbsarbeit finden und geriet nach
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Gesuch hin eine jährliche Pension von 15 Reichstalern, die für die
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Jahren in Folge eines Unfalls ans Bett gefesselt und nicht mehr
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arbeitsfähig war, verpfändete sie ihr geringes Hab und Gut, da die
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monatliche Beihilfe der städtischen Armenkasse von 12 Groschen
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Einholung eines Gutachtens gewährte das Universitätskuratorium der
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Witwe Lentzner, nachdem sie um Hilfe gebeten hatte, eine einmalige