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Fünfter Abschnitt.
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Hydrostatik.
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Vom Gleichgewichte flüssiger
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Körper unter sich selbst.
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§. 150.
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Die Erfahrung lehrt, daß die
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Theilchen eines jeden flüssigen Kör-
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pers in einem Gefäße eine solche
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Lage annehmen, daß die Oberfläche
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desselben horizontal ist. Da ein je-
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der flüssiger Körper angesehen wer-
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den kann, als ob er aus einer Menge
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sehr kleiner fester Körperchen be-
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stünde, die nur schwach untereinan-
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der zusammenhangen: so kann ein
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flüssiger Körper freylich nicht eher
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ruhen, ehe er nicht jene Lage ange-
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nommen hat; denn in einer jeden
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andern Lage würden einige Theil-
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chen gleichsam auf einer schiefen
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Ebene liegen, von der sie herunter-
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rollen müßten, weil sie schwer sind.
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110§. 151.
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Ein jedes Theilchen eines flüssi-
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gen Körpers, z. B. A, 23 Fig. wird
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nicht nur durch sein eignes Gewicht
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unterwärts nach dem Boden des
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Gefäßes zu getrieben, sondern auch
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durch das Gewicht der über ihm
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liegenden Theilchen. Dennoch sinkt
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es nicht, weil es dabey andere
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Theilchen verdrängen müßte, die es
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nicht verdrängen kann; die ihm also
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eben so stark entgegen drücken, als
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es selbst gegen sie drückt. Das