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Georg III. gegenüber diesen Vorschlag, denn es sei nicht nur
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Lichtenberg bei seinem geringen Gehalt von 460 Reichstalern damit
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geholfen, sondern es werde „der Wahrscheinlichkeit nach, durch eine
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LeibRente von 200 Rtr die Sammlung von Instrumenten mit
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geringeren Kosten für die Akademie erstanden werden, als wenn man
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darauf denken wollte, solche nach Absterben des HofRaths
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Lichtenberg bey einer öffentlichen Versteigerung an sich zu bringen.
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Die Anschaffung des Apparats dürfte aber für die Universität um so
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mehr nöthiger seyn, da auf andern Akademien, als zu Halle und
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Studtgardt, die zu den Vorlesungen über die experimental-Physik
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Heyne und Lichtenberg gemeinsam eine „Punctation", einen
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Vertragsentwurf, aus. Darin war festgelegt, daß Lichtenberg seine
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Sammlung gegen eine lebenslange Leibrente in Höhe von jährlich
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200 Reichstalern der Universität abtreten werde, sie jedoch weiterhin
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verwahren und für die Lehre benutzen könne. Außerdem wurden
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Lichtenberg jährlich 100 Reichstaler – vorerst nur – für
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„Punctation“ zur Anfertigung eines Katalogs seiner Sammlung. Nach
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einer von diesem „Verzeichniß eines vollständigen Apparats von
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physicalischen Instrumenten zu einem Vortrage der Naturlehre über
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das Erxlebensche compendium Ed. 4. systematisch geordnet“
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zusammen mit Lichtenberg am 18. September 1789 eine Revision der
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Sammlung vor.
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Daraufhin wurde der „Kontrackt über den Apparatum der zur
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Experimental-Physik gehörigen Instrumente des Hofraths Lichten-
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Hannover bei Heyne eintrafen, der sie Lichtenberg zur Unterschrift
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vorlegen sollte, „[…] überfiel den Hofrath Lichtenberg ein spasmi-
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sches Asthma mit solcher Hefftigkeit, daß man wegen seines Lebens
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schon die Hoffnung aufgab. Die Anfälle kamen seitdem mehrmalen