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und Inspector des Phys: Musaei“; 13. August 1792 (L.s zweiter Nachtrag;
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Q1, Bl. 60v): „Des HE. Geh. Rath von Göthens Apparat zu Versuchen mit
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dem Prisma nebst den dazu gehörigen Schrifften 10 [rz.] – [mg/.] – [d/.] /
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Nota Dieser Apparat ist mir von dem Herrn Geh. Rath selbst geschenkt und
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{von} HE. Mechanikus und Inspector Seyde nach Gewissen geschäzt
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worden.“; 1792 (Tgbr): „[Vorsatzbl. hinten:] Göthens Maschine. 10 [Rthl]“.
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Überlieferung: 1812 (H1, p. 122): „O. 93. Die farbigten Tafeln auf ihren
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Stativen nebst Charten und Beschreibung, um Versuche mit den Prismatischen
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Farben anzustellen, von Hr. Geh. Rath von Goethe.“, 1831: „Die
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Beschreibung fehlt“, 1838: „in dem Concilienhause“, 1849: Ausschuss“;
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(Ausschuß; H754, Bl. 129r, lfd. Nr. 129): „O. 93 Goethe’s Farbentafeln, nebst
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optischen Karten.“ mit dem Vermerk der Übernahmeoption durch Ruete;
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(Brouillon z. Ausschuß; H754, Bl. 92r): „verkauft“; 10. Oktober 1850
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(Empfangsbescheinigung von Christian Georg Ruete; H754, Bl. 125r).
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L.s und Goethes kurze Korrespondenz im Zusammenhang mit Goethes
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Farbenlehre behandelt ausführlich Zehe (Furor 1999). Die von Goethe in seinem
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Brief vom 11. Mai 1792 (s. Zeugnisse) erwähnten „dazu gehörigen Schriften“
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sind die beiden Stücke der „Beyträge zur Optik“ von Goethe, deren zweites im
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Juni 1792 im Buchhandel erschien (Schmid, Goethe 1940, 11 [Nr. 28]). Dem
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ersten Stück lagen 27 kolorierte lose aus Karton gefertigte Karten im Format von
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etwa 6 x 10 cm bei, während zum zweiten Stück außer der in Kupfer gestochenen
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Darstellung eines Hohlprismas (vgl. die Abb. bei Nr. 209) eine 54 x 38 cm große
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doppelseitige Tafel gehörte. – Fraglich ist, wieviel und welcher Art die
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Vorrichtungen gewesen sind, die Goethe außer den beiden Heften und den
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kleinen Tafeln geschickt hat. Goethe selbst nannte auch später in seiner
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„Confession des Verfassers“ (Farbenlehre 2, 1810, 683) nur „ein paar auf
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Gestellen bewegliche Schirme, woran die sämmtlichen subjectiven
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Erscheinungen auf eine bequeme Weise dargestellt werden konnten“. Das erklärt
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aber nicht den beträchtlichen – und bei der Revision noch verdoppelten –
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geschätzten Wert dieser Position. Die beiden Stücke der „Beyträge“ nebst
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Beilagen hatten einen Buchhandelspreis von nur 22 Groschen (Heinsius,
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Bücher-Lexicon 2, 1793, 139). – Matthaei (Farbenlehre 1941, 108 – 110 [Nr. 12]
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u. Abb. 36 f.) vermutet, die „auf Gestellen bewegliche[n] Schirme“ könnten
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ähnlich beschaffen gewesen sein, wie drei „Schirme auf kleinen Dreifüßen aus
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Holz stehend“ in Goethes Sammlung zur Naturwissenschaft im Goethe-
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Nationalmuseum (GNF 130 – 132). Diese Schirme sind auf ihren Stativen drehbar
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und haben einen Durchmesser von 74 cm; einer ist beidseitig und zwei sind
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einseitig bespannt. Die einseitig